Wir setzen unsere Fachkompetenz, Expertise für Beschuldigte und Geschädigte ein. Wir verteidigen und beraten insbesondere bei Straftaten gegen das Vermögen (z.B. Betrug, § 263 StGB, und Untreue, § 266 StGB) u.a.m. In aller Regel bedeutet das Strafrechtsverfahren für den Betroffenen und sein Umfeld einen schweren Einschnitt. Die nötige Sensibilität ist selbstverständlich. Für uns ist der Betroffene nicht nur ein Aktenvorgang, sondern ein Mensch. Es wird Vertretung und Beratung sowohl im Bereich der Hauptklage als auch im Bereich der Nebenklage angeboten.